Sie wollen wissen was Ihre Rechte und Pflichten im Landesverband sind?
So ist bei uns der Geschäftsbetrieb geregelt.
Als Mitglied des LVThI haben Sie die Möglichkeit Ihren Honig mit dem Thüringer Qualitätszeichen zu kennzeichnen.
Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier.
Thüringen ist eines der wenigen Länder in Deutschland, die einen solchen gesetzlichen Schutz vorweisen kann.
Belegstellengesetz
Was habe ich zu beachten bei der Bienenhaltung und der Vermarktung meiner Produkte?